Position der Praxis
Gesundheitspolitik
Stellungnahmen der Praxis zu Regelungen, die unsere Patientinnen und Patienten unmittelbar betreffen.
Stellungnahme
GBA-Beschluss zur Verordnung von Medizinal-Cannabis
Gültig ab 17. Oktober 2024.
Neurologen und Psychiater können Medizinal-Cannabis fortan ohne vorherige Krankenkassengenehmigung zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnen.
Die Verordnung ist auf Fälle begrenzt, in denen eine „lebensbeeinträchtigende, schwerwiegende Erkrankung“ vorliegt und „sämtliche mögliche zugelassene Therapien erfolglos waren oder nicht vertragen wurden“.
Warum das in der Praxis ein Problem ist
- Kostenträger können diese Definitionen auslegen und anfechten.
- Ärztinnen und Ärzte tragen ein erhebliches Regressrisiko.
- Krankenkassen können Verordnungen Jahre später prüfen lassen.
- Im Konfliktfall haftet die verordnende Person privat für die gesamten Therapiekosten.
Konsequenz für unsere Praxis
Wir werden Medizinal-Cannabis daher nur nach expliziter vorheriger Genehmigung durch die Krankenkasse verordnen – auch dann, wenn die Therapie medizinisch notwendig ist.
